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HV 4: Fördermittel für Galvanobetriebe

Zusammenfassung

Das ideale Trio für Ihr Investitionsprojekt.

Aus dem umfangreichen Fördermitteluniversum stellen wir Ihnen 3 Förderprogramme vor, die für Galvanobetriebe besonders interessant sind. Die Programme ergänzen sich.

Investitionsförderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss für neue, innovative, digitale Technologien sowie flankierende Maßnahmen zur Ressourceneffizienz Keine Förderung der F+E Maßnahmen für deren Entwicklung

Steuerliche Förderung von F+E Maßnahmen im Unternehmen

Beratungsförderung zur Ressourceneffizienz: Entwicklung / Prüfung von Konzepten zur Ressourceneffizienz

 

Ressourcen

Hier gibt es den Artikel zum Podcast. zum Nachlesen.

Investitionsförderung

Wir sehen 2 gute Gründe sich das Programm näher anzusehen:

  1. Es ist eines der wenigen Programmen bei denen die Zuwendung nicht zurückgezahlt werden muss.
  2. Die Höhe der möglichen Zuwendung. Nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 sind das beispielsweise schon mal bis zu 40% bei Investitionen bis 200.000 €

Links der Steckbrief des Förderprogramm und hier können Sie sich das Programm genauer ansehen

 

 

 

 

Steuerliche Forschungsförderung

Auch hier 2 gute Gründe sich mit diesem Programm zu beschäftigen:

  1. Die Zulage kann auch rückwirkend beantragt werden, d.h. für F+E Projekte die nach dem 1. Jan 2020 begonnen wurden und bereits abgeschlossen sind

Es ist ein digitalisiertes verhältnismäßig einfaches Antragsverfahren.

Rechts der Steckbrief des Programms und hier gibt es weitere Infos

 

 

Ressourceneffizienzberatung (REB)

Der 3. Spieler im Trio ist also auf vielen Positionen einsetzbar, nicht nur als Ergänzung zum Investitionsförderprogramm.

Die REB wird über die Bundesländer gefördert.  Der jeweilige Name und die Förderhöhe unterscheiden sich je Bundesland.

Hier die Links:

für NRW  , der PIUS-Check

für RLP , der EffCheck

für Hessen , die PIUS-Beratung

für Thüringen, die Unternehmensberatung

 

[ratemypost]

 

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Henri

    Hallo Frau Heisel,
    im Podcast gibt es einen Hinweis auf die Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen. Leider kann ich auch in Ihrem Artikel keine konkreten Informationen finden.

    Sind Weiterbildungsmaßnahmen auch förderfähig ohne eine Anlageninvestition?

    Gruß HP

    1. RadioChef

      Hallo HP,
      stimmt, ich bin nicht mehr im Artikel auf die Weiterbildung eingegangen. Da werde ich noch Infos liefern.

      Im Programm zur Investitionsförderung sind Beratungen und Qualifizierungsvorhaben zum Aufbau von
      Unternehmenskompetenzen zur Umstellung auf und Einführung von neuen (digitalen) Technologien und
      Produktionsprozessen förderfähig.

      Das sind beispielsweise die folgende Maßnahmen:
      – Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen von Mitarbeitern
      – Einsatz von Softwarelösungen zu Schulungszwecken von Mitarbeitern
      – Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung bzw. Begleitung der Implementierung des Investitionsprojekts.

      Das gilt für flankierende Maßnahmen im Rahmen eines Investitionsprojekts.

      Sollte für die Qualifizierungsmaßnahme solo (als Einzelprojekt ohne Anlageninvestition) eine Förderung im Investitionsprogramm beantragt werden MUSS zwingend die Maßnahme selbt einen klar erkennbaren Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Zukunftssicherheit des Unternehmens leisten, also die Förderrichtlinien erfüllen.

      Allerdings gibt es für Qualifizierungsmaßnahmen auch andere Förderprogramme.

      Ich hoffe die Antwort hilft vorab weiter

      Anke Heisel

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